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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SOLD!Consulting GmbH (AGB) 

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich aller Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch die SOLD! an den Vertragspartner ist. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Sie verpflichten die SOLD! nur, wenn diese sich ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt. Die Angebote der SOLD! sind freibleibend. Geringe Abweichungen bleiben vorbehalten.

2. Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Teilnehmergebühren bzw. Honorare für den Beratertag und Preise, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Die Rechnungsbeträge werden unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Vertragspartners ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Verzug ist die SOLD! berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Nachweis eines höheren Satzes der von der SOLD! an die Bank zu entrichtenden Sollzinsen diesen Zinssatz zu berechnen. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass der SOLD! ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

3. Urheberrechte
Die SOLD! behält sich alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Teilnehmerunterlagen vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der SOLD! darf kein Teil der Teilnehmerunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwen-dung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Wiedergaben benutzt werden. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf Software, die in den Seminaren der SOLD! eingesetzt wird. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz der in der Veranstaltung verwendeten Software zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen. Von den Vertragspartnern mitgebrachte Datenträger dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstaltungsleiters auf Rechnern der SOLD! verwendet werden. Soweit die im Rahmen eines Beratungsauftrages erzielten Arbeitsergebnisse urheber-rechtlichen Schutz genießen, bleibt die SOLD! Urheber. Der Vertragspartner erhält in diesen Fällen ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zu folgenden Bedingungen: Der Vertragspartner darf die im Rahmen eines Beratungsvertrages gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwenden und nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der SOLD! in irgendeiner Form reproduzieren, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeiten, vervielfältigen, verbreiten oder für öffentliche Wiedergaben benutzen. Im Rahmen von Beratungsleistungen entstandene Arbeitsergebnisse, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen durch Unternehmen, die mit dem Vertragspartner verbunden sind, nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der SOLD! genutzt werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den urheberrechtlichen Schutz bei von ihm durchgeführten Veranstaltungen entsprechend der vorstehenden Absätze sicherzustellen, indem er die Teilnehmerunterlagen entsprechend ausgestaltet und die Teilnehmer zu Beginn einer Veranstaltung auf die bestehenden Urheberrechte der SOLD! hinweist.

4. Stornierungskosten
Tritt der Vertragspartner unberechtigt von einem Vertrag zurück, kann die SOLD!
10 % des Verkaufspreises bzw. Beratungshonorars für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die SOLD! einen höheren Schaden nachweist oder der Vertragspartner nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Der Rücktritt von Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen ist unter Punkt 5. c) abschließend geregelt.

5. Seminare und Weiterbildung
Die nachfolgenden Regelungen 5. a) bis 5. d) gelten ausschließlich bei Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen der SOLD!. 

a) Anmeldungen
Anmeldungen sind telefonisch, schriftlich oder per Telefax möglich. Jede Anmeldung wird von der SOLD! schriftlich bestätigt und ist erst dann für beide Parteien verbindlich. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Die Einschreibung erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge. Bei Überbelegung notiert die SOLD! die Anmeldung auf Wartelisten und bietet einen Ersatztermin an.

b) Gebühren, Trainingsleitung und Referenteneinsatz
Die SOLD! wird die gebuchte Veranstaltung gemäß der Beschreibung im Veranstaltungsprogramm bzw. Angebot durchführen; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die Teilnehmergebühren schließen die erforderlichen Teilnehmerunterlagen sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen mit ein. Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zur Gebührenminderung. Die SOLD! behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, gleichwertige Ersatzreferenten/Trainer einzusetzen und – mit rechtzeitiger Vorankündigung – Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Bei Termin-verschiebungen, die durch die SOLD! vorgenommen wurden, hat der Vertrags-partner das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Information ohne Stornogebühren abzusagen.

c) Absage / Rücktritt
Die SOLD! kann vom Vertrag zurücktreten, z.B. wenn eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. Die SOLD! wird vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechtes versuchen, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Absagen der Vertragspartner der SOLD! müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungs-beginn werden keine Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Für Absagen, die bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der SOLD! eingehen, wird die Hälfte der Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb der letzten 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nicht-teilnahme werden die vollen Teilnehmergebühren fällig. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei der SOLD!. Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen. Ergeben sich nach Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners, ist die SOLD! berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt als gegeben, wenn der Vertragspartner eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt.

d) Bildungsmaßnahmen in Hotels oder Bildungsstätten
Kosten für Unterbringung und Verpflegung in Hotels oder Bildungsstätten hat der Vertragspartner zu bestreiten. Sagt der Vertragspartner die Veranstaltung ab, hat er die entstehenden Kosten zu tragen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

6. Firmen- und Einzeltrainings, Projektleistungen und Raummieten
Leistungen und Modalitäten für Firmenseminare, Einzeltrainings und Projektleistungen sowie Raummieten und ggf. weitere Leistungsarten werden einzelvertraglich geregelt.

7. Beratungstätigkeit
Einzelheiten eines Beratungsauftrages werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt, der in Form eines schriftlichen Angebotes von der SOLD! an den Vertragspartner gesandt und vom Vertragspartner schriftlich angenommen wird. Gegenstand dieses Vertrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen der SOLD! sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Vertragspartner erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann diese Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

8. Haftung
Hat die SOLD! aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die SOLD! beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertrags wesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorherseh-
baren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Vertrags-
partner für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet die SOLD! nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Vertragspartners, z.B. durch höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schaden-
regulierung durch die Versicherung. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Unabhängig von einem Verschulden der SOLD! bleibt eine etwaige Haftung der SOLD! bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs-
gehilfen und Betriebsangehörigen der SOLD! für von ihnen durch leichte Fahrlässig-
keit verursachte Schäden.

9. Datenschutz
Ohne schriftliche Einwilligung des Vertragspartners darf die SOLD! geschäfts- oder aufgabenbezogene Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Vertrags-
abwicklung bekannt werden, weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Die SOLD! ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutz-bestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

10. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den inter-nationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Vertragspartner seinen Firmen-sitz im Ausland hat. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit der SOLD! geschlossenen Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der SOLD!. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechts-unwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Sachkauf
Die nachfolgenden Regelungen 7. a) bis 7. e) gelten ausschließlich für einen Sachkauf bei der SOLD!.

a) Lieferungen

Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Liefertermin. Teillieferungen sind zulässig. Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag bzw. von dem noch nicht erledigten Teil des Geschäfts zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gestellt hat. Der vereinbarte Liefertermin verlängert sich – unbeschadet der Rechte der SOLD! aus Verzug des Vertragspartners – um den Zeitraum, um den der Vertragspartner mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss im Verzug ist. Bei Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner nur dann möglich, wenn die Herstellung/Fertigung noch nicht begonnen hat. In diesem Fall werden für die bei der SOLD! entstandenen Aufwendungen 15 % des Kaufpreises an die SOLD! fällig. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die SOLD!, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die der SOLD! die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, unabhängig davon, ob sie bei der SOLD! oder einem Unterlieferer eintreten.

b) Gefahrenübergang und Versand

Die Gefahr geht mit der Abnahme des Kaufgegenstandes auf den Vertragspartner über. Erklärt der Vertragspartner, er werde den Kaufgegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Ver-schlechterung des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Vertragspartner über. Für die Zeit der Lagerung trägt der Vertragspartner neben den Verzugszinsen auch die Kosten für die Lagermiete. Die Lagergebühren werden nach den jeweiligen Sätzen des Speditions- und Lagergewerbes berechnet. Bei Versendung der Ware kann die SOLD! die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung des Vertragspartners. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Fracht-führer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jede Gefahr auf den Vertragspartner über. Wird der Versand ohne Verschulden der SOLD! verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft durch die SOLD! dem Versand gleich.

c) Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen der SOLD! aus der Geschäftsverbindung Eigentum der SOLD!, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Die SOLD! verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Vertragspartners freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die SOLD! zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegen-stände durch die SOLD! gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch die SOLD! schriftlich erklärt wird.

d) Abnahme

Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle einer Nichtabnahme kann die SOLD! nach Ablauf einer Frist von weiteren 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Vertragspartner die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

e) Sachmangel

Ansprüche des Vertragspartners wegen Sachmängel verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weiter-
gehende Ansprüche unberührt. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um eine gebrauchte Sache ist eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Sachmangelhaftung ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Hannover bzw. das für Hannover zuständige Gericht.

Stand: März 2006

 

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